Neuer Beschluß zu alkoholhaltigen Arzneimittel
Der G-BA (gemeinsame Bundesausschuß) hat sich zu den alkoholhaltigen Arzneimittel geäußert und verlangt ähnliche alkoholfreie Produkte auszuwählen um gefährdete Personen (wie Kinder und Schwangere) zu schützen.
Es gibt sehr viele alkoholhaltige Tinturen (z.B. Homöopathika…) und Säfte mit bis zu 32Vol% (Tropfen) / 7 Vol% (Säfte).
Man sollte sich Gedanken machen, ob man seinem Kind ein paar Tropfen Schnaps oder einen Schluck Likör geben möchte.
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Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung [1922 A]
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in §8 und in Anlage III:
Alkoholhaltige Arzneimittel zur oralen Anwendung
Vom 11. November 2010
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 11. November 2010 die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
(Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. Dezember 2010 (BAnz. S. 4476), beschlossen:
I.
§8 Absatz 3 der Arzneimittel-Richtlinie wird um folgende Nummer 6 ergänzt:
„(3) Vor einer Verordnung von Arzneimitteln ist zu prüfen, ob
…
6. bei alkoholhaltigen Arzneimitteln zur oralen Anwendung insbesondere bei Kindern sowie bei Personen mit Lebererkrankungen,mit Alkoholkrankheit, mit Epilepsie, mit Hirnschädigung
oder Schwangeren alkoholfreie Arzneimittel zur Verfügung stehen, die zur Behandlung geeignet sind.“
II.
In Anlage III wird die Nummer 3 gestrichen.
III.
Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 11. November 2010
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß §91 SGB V
Der Vorsitzende
Hess
BAnz. Nr. 21 (S. 513) vom 08.02.2011